Ab 2028 gelten für viele Holzfeuerungsanlagen deutlich strengere Emissionsgrenzwerte.

Betroffen sind insbesondere Anlagen zwischen 1.000 und 5.000 kW, die vor 2019 in Betrieb genommen wurden. Für Betreiber endet am 31.12.2027 die Übergangsfrist der 44. BImSchV.

Die entscheidende Frage lautet jetzt:
Erfüllt Ihre bestehende Anlage die zukünftigen Grenzwerte noch zuverlässig?

Denn notwendige Maßnahmen wie:
• Nachrüstung der Abgasreinigung
• technische Optimierungen
• oder sogar ein Kesseltausch

lassen sich nicht kurzfristig umsetzen. Planung, Genehmigung und Umsetzung benötigen Zeit.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Anlage zu prüfen und frühzeitig die nächsten Schritte zu planen.

Wir unterstützen Sie dabei:
von der ersten Einschätzung bis zur passenden Lösung für Ihren Betrieb.

Sprechen Sie uns gerne an.

Hashtag#Holzfeuerung Hashtag#Biomasse, Hashtag#Energieversorgung, Hashtag#Industrie, Hashtag#Nahwärme, Hashtag#Energiewende, Hashtag#BImSchV, Hashtag#Emissionen, Hashtag#Kesseltechnik, Hashtag#Anlagenbau, Hashtag#Prozesswärme, Hashtag#Holzhackschnitzel, Hashtag#Energieeffizienz, Hashtag#TGA, Hashtag#Ingenieurbüro, Hashtag#KommunaleWärmeplanung, Hashtag#NachhaltigeEnergie, Hashtag#Feuerungstechnik, Hashtag#Nolting, Hashtag#Wärmeerzeugung

Diese Site ist auf wpml.org als Entwicklungs-Site registriert. Wechseln Sie zu einer Produktionssite mit dem Schlüssel remove this banner.